Unterstützende Massnahmen

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In diesem Kapitel geht es um verschiedene unterstützende Massnahmen, die während einer beruflichen Grundbildung ergriffen werden können.

Case Management Berufsbildung

Case Management Berufsbildung ist auf Jugendliche ab dem 7. Schuljahr und auf  junge Erwachsene unter 25 Jahren ausgerichtet, deren Einstieg in die Berufswelt stark gefährdet ist. Es richtet sich an Personen, bei denen sich schwierige Situationen kumulieren, z.B.: mangelhafte Schulleistungen, gesundheitliche Probleme, Motivationsprobleme, schwieriges soziales Verhalten, wenig oder keine Unterstützung von Eltern.

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Nachteilsausgleich

Unter dem Begriff «Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung» werden spezifische Massnahmen verstanden, die zum Ziel haben, behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen.

In der Berufsbildung sind damit Anpassungen des Ausbildungsprozesses und der Qualifikationsverfahren gemeint, wobei die kognitiven und fachlichen Anforderungen den in den Bildungsverordnungen formulierten Berufsanforderungen, also denjenigen der nicht-behinderten Lernenden, entsprechen müssen.

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Fachkundige individuelle Begleitung (fiB)

Die fachkundige individuelle Begleitung nach Berufsbildungsgesetz (BBG) ist ein Instrument für die Unterstützung von Lernenden in zweijährigen beruflichen Grundbildungen, die Lernschwierigkeiten haben. Die Lernenden werden unterstützt, ihre Kompetenzen so weit zu entwickeln, dass sie den Anforderungen von Gesellschaft, Wirtschaft und Bildung zu entsprechen vermögen und sich beruflich und persönlich entfalten können. Im Zentrum steht die Stärkung der Eigenverantwortung.
Die fachkundige individuelle Begleitung ergänzt die Massnahmen für die zweijährige berufliche Grundbildung mit eidg. Berufsattest EBA wie z.B. das differenzierte Lernangebot und die angepasste Didaktik. Sie umfasst nicht nur die schulischen sondern alle bildungsrelevanten Aspekte im Umfeld der lernenden Person.
Die Ausgestaltung der fachkundigen individuellen Begleitung ist Sache der Kantone. Die Kosten werden vom Bund mitgetragen. Gesetzlich geregelt ist nur die Begleitung von Lernenden in der zweijährigen beruflichen Grundbildung. In der Gestaltung dessen, was über diese Regelung hinausgeht, sind die Kantone frei, d.h. sie können die Zielgruppen auch ausweiten.

Fachkundige individuelle Begleitung in beruflichen Grundbildungen mit EBA (2177 KB)

Leitfaden individuelle Begleitung (71 KB)

LINKS

Case Management Berufsbildung

Ausführliche Informationen zum Projekt finden Sie auf der folgenden Seite:

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI: Case Management Berufsbildung

Weitere Informationen erhalten Sie auch beim Sekretariat der Schweizerischen Berufsbildungsämter-Konferenz SBBK
sbbk-csfp@edk.ch


Publikation

Nationale Evaluation Case Management Berufsbildung (10481 KB)

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